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Wissen und Erfahren

Denkmalschutz am Wendepunkt

Der staatliche Denkmalschutz ist in die Jahre gekommen – und in eine unverschuldete Krise. Gesetze und Verordnungen werden erneuert, durchweg nicht zu seinem Wohle. Die DSD ist eine der profilierten Stimmen gegen die Erosion des gesetzlichen Denkmalschutzes.

Ganz ehrlich: Könnten Sie erklären, wie Landesgesetze, beispielsweise zum Denkmalschutz, zustandekommen? Denkmalschutz ist Ländersache, siehe dazu MONUMENTE 2.2026. Aber wie entsteht ein Landesgesetz, wie wird es von Zeit zu Zeit novelliert, also überarbeitet? Auch, wenn nicht alle Einzelheiten in allen Fällen und allen Bundesländern genauso ablaufen, hilft die nebenstehende Grafik zum Verständnis. Und weil gerade im staatlichen Denkmalschutz vieles im Umbruch ist, engagiert sich die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) an verschiedenen Stellen: mit Stellungnahmen, in Ausschüssen auf Landes- und sogar auf Bundesebene und im Kontakt mit Fachleuten.

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Die meisten Landesdenkmalschutzgesetze sind nämlich mehrere Jahrzehnte alt. Also werden sie angefasst, zuerst in Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, aktuell in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Verfahren sollen vereinfacht und Genehmigungsfristen verkürzt werden

Denkmalschutz als Sündenbock
Hinter gut klingenden, fast inflationär verwendeten Schlagworten lauert jedoch Gefahr für den gesetzlichen Denkmalschutz: Wirtschaftlichkeit, Bürokratieabbau, Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung. Oder Bau-Turbo – natürlich ist keine Zeit zu verlieren, wenn Wohnungsnot droht, die Gesellschaft zu spalten. Aber wird beim Bau wirklich alles besser, wenn man den denkmalgeschützten Bestand gleich mit in die Pflicht nimmt? Etwa drei Prozent des Baubestandes? So gering nämlich ist der Anteil eingetragener Baudenkmale am Gesamtbestand.

Die DSD beobachtet zunehmend bei Gesetzesnovellen auf Landes- und neuen Regelungen auf Bundesebene, dass die Bewahrung historischer Bausubstanz bei der Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen als Störfaktor identifiziert wird. Doch mit den wenigen denkmalgeschützten Bauten lassen sich die wichtigen gesellschaftlichen Fragen wohl kaum bewältigen, die hierzu laufenden Gesetzesänderungen sind daher eher Symbolpolitik.

Was passiert im Einzelnen? Kompetenzen werden von den Landesdenkmalämtern auf Kommunen übertragen. Ohne jenen zu nahe zu treten – viele bereits jetzt überlastete Gemeinden werden kaum in der Lage sein, diese komplexe zusätzliche Aufgabe zu bewältigen. Zudem bedeutet das eine Schwächung der Fachlichkeit, denn nicht jede Kommune kann Architekten, Bau­forscher, Archäologen, Gartendenkmalpfleger, Statiker und so weiter vorhalten, deren Rat bei der Beurteilung denkmalpflegerischer Fragen immer wieder benötigt wird. Erschwerend hinzu kommt das Problem der Weisungsabhängigkeit der kommunalen Behörden von vorgesetzten Behörden und möglicher Einflussnahme der Kommunalpolitik; (denkmal-)fachliche Autonomie geht verloren. Wenn also beispielsweise der Abriss eines Denkmals zugunsten einer vom vorgesetzten Bauamt geplanten Neubebauung politisch gewollt ist, wird die kommunale Denkmalpflege wenig Handhabe haben. Politischer Wille wird Vorrang vor Denkmalfachlichkeit haben. Daher ist hier künftig mit fatalen Folgen für das baukulturelle Erbe zu rechnen.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kämpft gegen die Erosion des gesetzlichen Denkmalschutzes

Das kritisiert sie im Einzelnen:

  • Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse zugunsten der Kommunen/Unteren Denkmalbehörden (UDB), dadurch politisch weisungsgebunden
  • Ausschluss oder mindestens Marginalisierung der Landesdenkmal-/Fachämter, dadurch Verlust von Fachlichkeit
  • Automatische Genehmigung bei Nichtäußerung nach knappen Genehmigungsfristen, sogenannte Genehmigungsfiktion
  • Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit als Abrissgrund, ohne Prüfung von Verantwortlichkeiten für baulichen Zustand
  • Einführung eines Klassensystems von Denkmalen, dadurch drohender Verlust von Denkmalvielfalt (nach Stand der Dinge in Hessen zurückgezogen)
 

Verlust von Fachlichkeit
Genau das ist der gute Grund für das bisherige mehrstufige Verfahren unter Einbeziehung der Landesämter für Denkmalpflege. Denn nur die Stärkung der denkmalorientierten Beratung durch die unabhängigen Fachämter und deren frühzeitige Einbindung kann vor irrever­siblen Entscheidungen bewahren. Es werden bürokratisch erscheinende, in der Regel jedoch gut laufende Prozesse aufgegeben. Die aktuell geplante Gesetzesnovelle in NRW ist ein besonders problematisches Beispiel. Auch mit der Novellierung des hessischen Denkmalschutzgesetzes sollen die hinlänglich bekannten Ziele erreicht werden. Vorgesehen ist hier außerdem, die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung durch Eigentümer zum zentralen Kriterium zu machen. Unabhängig davon, ob jene nicht vielleicht selbst durch Vernachlässigung dem Verfall ihres Denkmals Vorschub geleistet haben. Kann ein Denkmal dann nur noch mit erheblichem Kostenaufwand gerettet werden, ist die Unzumutbarkeit möglicherweise selbst herbeigeführt.

DSD im Mai 2026 im Landtag NRW:  Sie informierte Minister (hier Innenminister Herbert Reul) und Abgeordnete über geplante Änderungen der Landesbauordnung und deren Auswirkungen auf den Denkmalschutz.
© Lydia Schauff / DSD
DSD im Mai 2026 im Landtag NRW: Sie informierte Minister (hier Innenminister Herbert Reul) und Abgeordnete über geplante Änderungen der Landesbauordnung und deren Auswirkungen auf den Denkmalschutz.

DSD-Rolle in der Politik
Wenn Verwaltungsvorschriften aufgeräumt werden können, sollte man damit lieber früher als später beginnen. Bundesweiten Bestrebungen, Baunormen zu reduzieren, ist kaum etwas entgegenzuhalten. Aber wieso werden diese Normen auf Bauwerke übertragen, deren Substanz seit Jahrzehnten, Jahrhunderten besteht? Hier macht sich, nicht nur bei Denkmalpflegern, ein Störgefühl breit. Ein Bestandsbau sollte nicht länger an Neubaustandards angepasst werden müssen, um sinnvoll und nachhaltig genutzt werden zu können.
Im Mai dieses Jahres war die DSD Gast einer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien im Bundestag. Gemeinsam mit weiteren anerkannten Experten stellte sie dabei allen im Bundestag vertretenen Fraktionen verschiedene Aspekte des Denkmalschutzes vor. Alle geladenen Sachverständigen waren sich einig, dass es für den unbedingt nötigen Bürokratieabbau vor allem guter Fachleute in den Ämtern bedarf. Statt einer Schwächung der Fachämter solle eher Personal aufgestockt werden, um kompetent und zügig entscheiden zu können, denn Verfahrensverzögerung ist häufig eine Folge von Personalknappheit. Fast einmütig stimmten Politiker und Experten außerdem überein, dass in der Denkmalpflege das geeignetste Vorbild für Ressourcenschonung und Emissionsreduzierung zu finden sei.

Gefahr durch Bau-Turbo
Doch bei aller Einmütigkeit im Bundes-Kulturausschuss – auf Bundesebene hat es der gesetzliche Bestandsschutz schwer. Eine im Jahr 2025 novellierte Regelung im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB), die zunächst bis Ende 2030 befristet ist, soll den beschleunigten Wohnungsbau sowie die Sicherung von Wohnraum fördern. Besonders stutzig machen dabei die Absätze, in denen die „Änderung oder Erneuerung zulässigerweise errichteter Gebäude“ geregelt werden. Es ist auffallend nicht von einer denkmalgerechten Sicherung und Erhaltung des Bestandes die Rede; Änderungen oder sogar Erneuerungen sind ausdrücklich vorgesehen.

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Dies stellt einen erheblichen Eingriff in bestehende Planungs- und Prozessabläufe dar, da bewusst vom geltenden Planungsrecht abgewichen wird. Gerade deshalb wird es umso wichtiger, im Zuge der anstehenden Landesgesetzesnovellen die fachliche Expertise zu stärken und weiter auszubauen – nicht zuletzt auch im Interesse einer beschleunigten und zugleich qualitätvollen Verfahrensgestaltung. Gemeinsam mit ihren Verbündeten schaut die DSD genau hin, damit nicht mit staatlichem Segen der Denkmalschutz erlischt, sofern er dem Wohnungsbau vermeintlich im Wege zu stehen scheint.

Infrastruktur: DSD-Jahresthema
Gleiches gilt für die Beschleunigung von Infrastrukturprojekten, die mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (IZG) auf den Weg gebracht werden soll. Die Gefahr, die hier droht, thematisiert die DSD in ihrer aktuellen Jahreskampagne. Unter den jahrzehntelang vernachlässigten Infrastrukturobjekten befinden sich zahlreiche Denkmale. Man denke nur an die doppelt gefährdeten Brücken – erst wurden Investitionen in sie fahrlässig übergangen, dann droht ihnen der vorschnelle Abriss. Im Austausch mit Denkmalfachbehörden und rechtzeitiger Einbeziehung von Fachleuten können mit gutem Willen Lösungen für die Denkmalerhaltung gefunden werden. Bürokratieabbau, Beschleunigung von Genehmigungen und Bauen sowie die zweifelsohne nötigen Investitionen in Infrastruktur stellen ein überragendes öffentliches Interesse dar. Wenn sie aber ungeprüft Vorrang vor anderen Schutzgründen ­haben, ist der staatliche Denkmalschutz nicht nur an einem Wendepunkt, sondern ernsthaft in Gefahr. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die Positionen der DSD im politischen Diskurs wirksam werden. Deshalb sind auch Sie als Förderinnen und Förderer der DSD gefragt. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, auch die politische Schlagkraft der DSD noch weiter auszubauen. 

Julia Greipl

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