Städte und Ensembles Interviews und Statements August 2016
Dr. Markus Harzenetter, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Deutschland, beantwortet Fragen zum Thema Ensembleschutz.
Gemeinhin wird der Begriff der Denkmalpflege an das
Einzeldenkmal gekoppelt – so wie es der Denkmalschutz in seinen Anfängen selber
tat. Als Karl Friedrich Schinkel 1815 sein „Memorandum zur Denkmalpflege“
entwarf, hatte er hauptsächlich an die Architektur des Mittelalters und da
speziell an einzelne herausragende Bauten wie Kirchen, Klöster und
Herrschaftssitze gedacht. Aber schnell wurde erkannt: Mit dem Schutz von
Einzeldenkmalen erreicht man nur begrenzt das eigentliche Ziel der
Denkmalpflege, nämlich das Denken und die Bilder der Vergangenheit in die
heutige Zeit zu transportieren. Historische Ortsbilder, Plätze und Parks
erfüllen dies als Gesamttableau oft viel besser.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann zudem
eine neue Sicht auf das ländliche Leben. Die kultivierte Landschaft, die
Dorfkirche, Bauernhäuser und Höfe, das Dorf als Ganzes wurden nun als eine der
Keimzellen der europäischen Geschichte verstanden. Man nahm die Idee von
Denkmalbereichen in die Praxis der Denkmalpflege auf.
Das Konzept des Ensembleschutzes in seiner heutigen Form entstand in den 1970er-Jahren, als man entsetzt auf autogerechte, aber zerstörte Städte blickte und Flächensanierungen ihr umwälzendes Werk vollbracht hatten. Stadtbilder und Sichtbezüge waren jahrzehntelang missachtet, Denkmale zum Teil brutal „zugebaut“ worden.
Eine Idee zu formulieren ist das eine, wie aber sieht
Ensembleschutz in der Praxis aus? Fest steht: Er ist eines der umfassendsten,
aber auch schwierigsten Bereiche des gesamten Denkmalrechts. Das fängt schon
bei der Definition an. In den verschiedenen Bundesländern gibt es
unterschiedliche Bezeichnungen. Wer in Deutschland von Gesamtanlagen, von
Denkmalensembles, Ensembledenkmal, Denkmalbereichen, Sachgesamtheiten, von
Denkmalschutzgebieten und Denkmalzonen spricht, meint im Wesentlichen das
Gleiche, aber eben nicht im Detail. Grundidee bei allen ist jedoch: Bei einem
Ensemble handelt es sich um eine bauliche Gruppe, die aufgrund ihres
Zusammenwirkens als erhaltungswürdig erachtet wird und geschützt werden soll.
Einzelne Gebäude bilden gemeinsam ein Kulturdenkmal. Dabei müssen sie nicht
oder zumindest nicht alle Einzeldenkmale sein.
Monumente hat sich an einen der anerkanntesten Experten in der Denkmalpflege, an den Vorsitzenden der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger Dr. Markus Harzenetter gewandt und gefragt: Ensembleschutz – wie funktioniert dieses Instrument in der Denkmalpflege?
Dr. Markus Harzenetter war nach über zehn Jahren in der bayerischen Denkmalpflege von 2007 bis 2015 Landeskonservator für Westfalen-Lippe und Leiter der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Im Sommer 2014 wurde er Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland und im Mai 2015 Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen. Bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ist er seit Sommer 2014 Mitglied des Kuratoriums und der Wissenschaftlichen Kommission. Außerdem gehört Dr. Markus Harzenetter seit 2009 der Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz an.
Monumente: Aufgrund der Kulturhoheit der Länder unterliegt die Denkmalschutz-Gesetzgebung in Deutschland den 16 Bundesländern. Das bedeutet, dass es in jedem Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz gibt. So existieren unterschiedliche Methoden, Denkmale auszuweisen. Wie sieht es bei den Ensembles aus, nach welchem juristischen System werden diese unter Schutz gestellt?
In der Tat sind auch die Verfahren zur Unterschutzstellung von Ensembles in den einzelnen Bundesländern verschieden. Es wird unterschieden zwischen einer Unterschutzstellung, die sich unmittelbar aus dem Denkmalschutzgesetz herleitet (sog. Legaldefinition), und einer Denkmalausweisung durch Verwaltungsakt (sog. konstitutives Verfahren); mitunter ist auch die Aufstellung einer kommunalen Satzung nötig. Erforderlich ist in jedem Fall ein öffentliches Interesse an der Erhaltung, beispielsweise aus künstlerischen oder geschichtlichen Gründen.
Monumente: Ensembles wie Parks, Siedlungen, Klöster, Gutsanlagen oder auch Industrieanlagen sind auf den ersten Blick oft klar abzugrenzen. Wie aber definiert man in historischen Stadtkernen das Gebiet eines Ensembles? Werden jüngere Bauten ausgenommen?
Dr. Markus Harzenetter: Hier sollte man zunächst den Ensemblebegriff etwas
differenzieren, der in der Architektur und im Städtebau sehr generalisierend
eine Gruppe von räumlich oder funktionell aufeinander bezogenen Gebäuden oder
Plätzen beschreibt, die gerade aufgrund ihres Zusammentreffens eine besondere
städtebaulich-künstlerische Wirkung entfalten. Eine Fabrik, ein Schloss samt
Park oder eine Klosteranlage würde in Hessen spezifischer als „Sachgesamtheit“
angesprochen werden, also letztlich als Einzeldenkmal mit räumlich separierten
Teilen. Auch eine Siedlung ist eigentlich ein sehr spezielles Ensemble, ist
dieses doch vielfach durch einen einheitlichen Entwurf und eine vergleichsweise
kurze Entstehungszeit charakterisiert. Schwieriger ist in der Tat die
Annäherung an ein sehr heterogenes Ensemble, wie es beispielsweise eine
Altstadt ist, deren Bauten aus unterschiedlichen Zeitschichten stammen und
stilistisch sehr uneinheitlich sein können. Hier gilt es, sorgfältig zu prüfen,
worin die verbindende historische oder künstlerische Klammer besteht, die eine
„Mehrheit baulicher Anlagen“ verbindend beschreibt. Wie weit sind
Gründungszusammenhänge ablesbar? Erkennt man die Wechselwirkungen der
Einzelelemente? Was sind die konstitutiven Merkmale eines Ensembles, also
welche Bauten, welche Parzellengrundrisse definieren substanziell das Ensemble?
Welche Einzeldenkmale gibt es im Ensemble? Wie erklärt sich die Abgrenzung,
gibt es beispielsweise eine historische Mauer?
Wenn das historische Ensemble durch jüngere Bauten gestört wird, wie dies vielfach in den 1960er- und 1970er-Jahren durch Kaufhaus- und Sparkassenbauten der Fall war, dann würde man diese Störung vermerken. Einen Sonderfall kann es geben, wenn diese Bauten aufgrund der laufenden Neubewertung der sogenannten Nachkriegsmoderne selbst denkmalwert sind: Dies würde zwar die Störwirkung im Ensemble nicht aufheben, könnte aber dazu führen, dass das denkmalpflegerische Ziel einer Stadtreparatur dem Ziel der Erhaltung dieses Baus nachgeordnet wird.
Monumente: Wie kann man verhindern, dass das Ensemblebild durch unpassende Bebauung um das geschützte Gebiet herum beeinträchtigt wird? Und wie verfährt man mit notwendigen Erweiterungen und Neubauten, die zum Beispiel aus Umnutzungs- oder aus Brandschutz-Gründen gefordert sind?
Dr. Markus Harzenetter: Aus der Unterschiedlichkeit der Ensembles ergeben sich
unterschiedliche Möglichkeiten der denkmalgerechten Erhaltung und
Weiterentwicklung. Für Siedlungen und Stadtbereiche wird es sinnvoll sein, die
denkmalpflegerischen Belange in die Bauleitplanung oder in einen
städtebaulichen Rahmenplan einzuspeisen. Daneben gibt es aber eine Reihe
weiterer formeller und informeller Steuerungsinstrumente wie Denkmalpflegepläne,
Gestaltungsfibeln, Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen. Letztlich immer einer
Einzelfallentscheidung unterliegt die Frage, welche Bebauung in oder um ein
geschütztes Ensemble möglich ist.
Hier bietet der Artikel 6 der oft zitierten Charta von Venedig nach wie vor einen guten Anhalt: „Zur Erhaltung eines Denkmals gehört die Bewahrung eines seinem Maßstab entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muss sie erhalten werden, und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte.“ Neubauten sollten sich – so ebenfalls in dieser Charta formuliert – „harmonisch einfügen“ und gleichwohl als zeitgenössische Bauten erkennbar sein.
In den letzten Jahrzehnten hat sich vielerorts ein sehr guter, eingespielter Dialog zwischen Denkmalpflegern, Stadtplanern, Architekten und Eigentümern entwickelt. In einigen Städten mit bedeutender historischer Substanz gibt es zudem einen Gestaltungsbeirat, der insbesondere die Frage der Einfügung moderner Architektur in einen historischen Kontext diskutiert und berät.
Monumente: Es gibt in der Denkmalpflege auch den Begriff des Umgebungsschutzes. Inwiefern unterscheidet er sich vom Ensembleschutz?
Dr. Markus Harzenetter: Das Ziel des Ensembleschutzes ist es, die geschichtliche und künstlerische Aussage zu erhalten, die sich aus dem Zusammenhang und dem Zusammenwirken aller Teile eines Ensembles ergeben. Es geht um die Erhaltung von historischer Substanz und Strukturen, von Straßen- und Platzbildern. Der Umgebungsschutz hebt auf das einzelne Kulturdenkmal ab: Ein freistehendes Zisterzienserkloster in ländlicher Umgebung verlöre einen erheblichen Teil seiner Rezeptionswirkung, wenn es von einem lärmenden Gewerbegebiet umgeben wäre, ein Stadtturm verlöre seine ursprüngliche Dominante, wenn er plötzlich von zwei Verwaltungsbauten „in die Zange genommen“ werden würde. Mit Umgebungsschutz ist letztlich die Zone beschrieben, innerhalb derer Veränderungen unter Umständen negative Auswirkungen auf die Bedeutung und das Verständnis des Kulturdenkmals selbst haben könnten, er ist letztlich nicht starr, sondern nur relational zu definieren. Insofern ergibt sich auch für das Ensemble als Denkmal ein Umgebungsschutz.
Monumente: Bis vor Kurzem galt in der Architekturlehre der Grundsatz: Ein neues Gebäude muss neu aussehen. Das läuft einer harmonischen Einfügung in ein historisches Ensemble – oft bewusst – entgegen. Nun gibt es die Tendenz, sich in der Formgebung mehr dem Bestand anzunähern. Höhepunkt dieser Entwicklung ist die „Rekonstruktion“ der Altstadt in Frankfurt am Main mit Neubauten. Wie sehen Sie diese Entwicklung?
Dr. Markus Harzenetter: Das Projekt DomRömer in Frankfurt ist ein bemerkenswertes Projekt: Wir haben hier die in Deutschland einzigartige Situation, dass über 60 Jahre nach der Kriegszerstörung noch einmal fundamental darüber diskutiert und entschieden wurde, wie sich die Stadtgesellschaft Frankfurts in der Frage der baulichen Erinnerung an die untergegangene Altstadt verhält. Natürlich hat die Pflege und Überlieferung existierender Denkmäler in all ihren Zeitschichten für einen Denkmalpfleger oberste Priorität, und natürlich lässt sich mit rekonstruierenden Neubauten ein untergegangenes Denkmalensemble nicht wiederherstellen. Aber es gibt auch einen historischen Ort, es gibt geschichtliche Bezüge, tradierte Stadtbilder, charakteristische Strukturen. Grundsätzlich sehe ich es als Aufgabe der Denkmalpflege an, in einer sich rasch wandelnden Welt zu versuchen, Kontinuitäten zu wahren, substanziell, strukturell und habituell. Die reflektierte Wiederbringung verlorener Straßen- und Platzbilder kann eine wichtige Aufgabe der städtebaulichen Denkmalpflege sein – auch 71 Jahre nach Kriegsende. Eine abschließende Bewertung über die Qualitäten, die hier entstehen, wird einen gewissen zeitlichen Abstand brauchen.
Monumente: Ein größeres Neubauprojekt gibt es zurzeit auch in der Altstadt von Lübeck. Lübeck gehört mit Stralsund, Wismar, Quedlinburg, Bamberg und Regensburg zu den Städten in Deutschland, deren historische Stadtkerne in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurden. Gibt es hier „schärfere“ Bestimmungen zum Schutz des Welterbes?
Dr. Markus Harzenetter: Der mittelalterliche Stadtkern der Hansestadt Lübeck wurde
im Dezember 1987 in die Welterbeliste eingetragen. Damit wurde übrigens
erstmals in Nordeuropa ein ganzer Stadtbereich als Welterbe ausgewiesen.
Ausschlaggebend war die markante und unverwechselbare Stadtsilhouette mit den
sieben Türmen der monumentalen Kirchen, der planmäßig angelegte Stadtgrundriss
mit den historischen Raumgefügen der Straßen und Plätze sowie die originale
historische Bausubstanz in den unzerstörten Altstadtbereichen. Tatsächlich
kennt das aktuelle Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein Sonderbestimmungen
zum besonderen Schutz des Welterbes. Aber auch die Bundesländer, deren Gesetze
keine Sonderbestimmungen zum Welterbe enthalten, sind durch die
UNESCO-Konvention von 1972 dazu
verpflichtet, „unter vollem Einsatz der eigenen Hilfsmittel“ alles dafür zu
tun, um die ungeschmälerte Weitergabe dieses Welterbes in „Bestand und
Wertigkeit“ an die künftigen Generationen sicherzustellen.
Seit 2005 ist für jede Welterbestätte von der UNESCO ein verbindlicher Managementplan vorgeschrieben. Um den eigentlichen Denkmalbereich werden Pufferzonen ausgewiesen, und Sichtachsen müssen berücksichtigt werden. In Lübeck gibt es in der Stadtverwaltung einen eigenen Welterbekoordinator und einen Welterbebeirat.
Monumente: Wird ein Gebiet rechtswirksam als Denkmalensemble deklariert, sind mitunter ja Hunderte von Eigentümern und Bewohnern betroffen, die in ihren Rechten eingeschränkt werden. Worauf müssen sich Eigentümer einstellen, deren Immobilie kein ausgewiesenes Einzeldenkmal ist, sich aber im Ensembleschutz befindet? Gelten für diese Gebäude auch die finanziellen gesetzlichen Fördermöglichkeiten und Steuerabschreibungsmöglichkeiten?
Dr. Markus Harzenetter: Mein grundsätzlicher Rat an betroffene Eigentümer ist immer: Setzen Sie sich bei beabsichtigten Veränderungen frühzeitig mit der für Sie zuständigen Denkmalbehörde und dem zuständigen Denkmalfachamt in Verbindung: Die meisten Maßnahmen im Ensemble können nach vorausgehender Beratung oftmals von vornherein denkmalverträglich geplant werden. Ärger über nachträglich erforderliche Umplanungen ist vermeidbar. Das Ziel denkmalpflegerischen Handelns im Ensemble ist übrigens weitgehend deckungsgleich mit dem Umgang bei Einzeldenkmälern: Es geht um den Erhalt von historischer Substanz, Struktur und Erscheinungsbild. Entsprechend sind im Ensemble diejenigen Maßnahmen genehmigungspflichtig, die Auswirkungen haben können auf den denkmalgeschützten Bestand. Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten gelten entsprechend für historische Gebäude im Ensemble und deren äußeres Erscheinungsbild, setzen aber in jedem Fall eine entsprechende denkmalrechtliche Genehmigung voraus.
Monumente: Denkmalschutzdirektiven und wirtschaftliche
Interessen scheinen manchmal unvereinbar. Was passiert, wenn sich Eigentümer
nicht an die Auflagen des Ensembleschutzes halten?
Dr. Markus Harzenetter: Wer mit Bus und Bahn schwarzfährt, riskiert ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“, wer mit dem Auto zu schnell fährt, dem droht ein empfindliches Bußgeld: Auch „Schwarzbauten“ im Ensemble werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt und können einen Rückbau nach sich ziehen. Ziel des Denkmalschutzes ist es aber nicht zu „drohen“, vielmehr möchten wir Denkmalpfleger gemeinsam mit den Eigentümern von Bauten in Ensemble nach verträglichen, wirtschaftlichen Lösungen suchen. Guter Wille und etwas Kompromissbereitschaft aller Seiten vorausgesetzt, findet sich in den allermeisten Fällen eine Lösung. Der Schutz des Ensembles ist genauer betrachtet auch und gerade im Interesse der vielen Eigentümer von Bauten in diesem Bereich!
Monumente: Die Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz, der Sie und auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz angehören, berät fachlich bei der „erhaltenden Stadterneuerung“. Was hat man sich darunter vorzustellen?
Dr. Markus Harzenetter: Die Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz ist ein vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit berufenes Gremium zur fachlichen Begleitung des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Es ist interdisziplinär zusammengesetzt; neben Denkmalpflegern sind Stadtplaner, Architekten, Vertreter der für Städtebauförderung zuständigen Länderministerien, der Kommunen und der Hochschulen vertreten; die Deutsche Stiftung Denkmalschutz selbst vertritt dort durch Dr. Rosemarie Wilcken den Belang des „bürgerschaftlichen Engagements“. Diese Runde berät Bund und Länder bei der fachlichen Weiterentwicklung des Förderprogramms. Ziel der „erhaltenden Stadtentwicklung“ ist es, bei der Bewahrung und Revitalisierung kulturhistorisch wertvoller und stadträumlich unverzichtbarer Bauten und Ensembles zu beraten und auf die verstärkte Integration des bauhistorischen Erbes in die Stadtplanung und Stadtentwicklung zu achten.
Monumente:Hat sich Ihrer Meinung nach der Ensembleschutz als Instrument etabliert? Setzt sich die Erkenntnis durch, dass die Fassade nicht mehr reine Privatsache ist, sondern eine Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Raum? Dass sie für die Bewahrung von identitätsstiftenden Ortsbildern, zur Beförderung von Lebensqualität und Wirtschaft, zum Beispiel in Form von Tourismus, eine wichtige Rolle spielt?
Dr. Markus Harzenetter: „Alles Bauen, wie privat es auch zu sein scheint, ist eine
öffentliche Angelegenheit.“ Diese Erkenntnis stammt von einem der
profiliertesten Architekturkritiker in Deutschland, dem vor zwei Jahren verstorbenen
ehemaligen Redakteur der ZEIT, Manfred Sack. Die Erhaltung bedeutender
historischer Städte setzt die Wertschätzung ihrer baulichen und strukturellen
Qualitäten voraus – und den fachlichen wie bürgerschaftlichen Konsens über den
Inhalt und das Ziel von Schutzinstrumenten wie den Ensembleschutz. Ich habe den
Eindruck, dass es ein breites Verständnis für die Schönheiten unserer Altstädte
und Denkmäler gibt, wofür nicht zuletzt auch die hervorragende
Vermittlungsarbeit in Monumente einen wichtigen Beitrag leistet.
Das Interview führte Beatrice Härig
In der Dorfkirche von Behrenhoff haben sich eindrucksvolle Darstellungen des Fegefeuers erhalten.
Sie sind nur wenige Zentimeter dünn und überspannen dennoch große Hallen. Stützenfrei. Sie sind ingenieurtechnische Meisterleistungen und begeistern durch ihre kühnen Formen.
Fast 17 Millionen Dollar. Das ist auch für das Auktionshaus Christie's keine alltägliche Summe. Bei 16,8 Millionen Dollar ist im Mai bei einer Auktion in New York für Nachkriegs- und zeitgenössische Kunst der Zuschlag erfolgt, und zwar für - und das ist ebenso ungewöhnlich - ein Bauwerk. Nicht einmal ein besonders großes.
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