Denkmalnachrichten Juni 2016

Geldbußen für Baudenkmale

Staatsanwaltschaften, Gerichte und Finanz-ämter können der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) als gemeinnützige Organisation Geldauflagen aus Straf- und Ermittlungsverfahren zuweisen.

 Diese Gelder sind für die Stiftung eine wichtige Einnahmequelle für die Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben, insbesondere die Restaurierung von Kulturdenkmalen.


Mit zweckgebundenen Zahlungen wurden im vergangenen Jahr unter anderem das Kloster Gräfinthal in Mandelbachtal (Saarland), die Walcker-Orgel der Dorfkirche Blieskastel-Mimbach (Saarland), das Ulmer Münster (Baden-Württemberg), die Feldsteinkirche in Buchholz bei Niemegk (Brandenburg), die Brehm-Gedenkstätte in Renthendorf (Thüringen), das ehem. Zisterzienserkloster Bronnbach (Baden-Württemberg) und Schloss Türnich in Kerpen-Türnich (Nordrhein-Westfalen) bedacht.


Seit 1991 wurden der Stiftung knapp 7.000 Geldauflagen in Höhe von insgesamt mehr als 5,5 Millionen Euro zugewiesen. Die Gesamtsumme der Zahlungen betrug im letzten Jahr rund 385.000 Euro, womit sie gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken ist. Im Vergleich mit den Zuweisungen und Zahlungen früherer Jahre ist das Jahresergebnis 2015 allerdings das zweitbeste der letzten zehn Jahre.

Wie 2014 stammen vier Fünftel des Geldes aus den westlichen Bundesländern. Nach Anzahl der Zuweisungen wird die DSD jedoch auch häufig von Behörden aus den östlichen Oberlandesgerichtsbezirken bedacht.

Die Stiftung hofft weiter auf die Hilfe von Denkmalfreunden in der Justiz und ist für alle Zuwendungen dankbar.

 

Ihre Fragen zu Geldauflagen sowie Förderprojekten in Ihrer Region beantwortet gerne Annette Röhrig, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Tel. 0228 9091-255, geldauflagen@denkmalschutz.de.


Julia Ricker

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