Städte und Ensembles Februar 2016 G
In den nächsten Jahren entstehen in Deutschland einige JVA-Neubauten: Die alten Gefängnisse aus dem 19. Jahrhundert, bis heute genutzt, werden dann leerstehen. Was passiert mit diesen Denkmalen?
Für die einen ist es ein attraktiver Ort zum Wohnen: nah an der Berliner Innenstadt, direkt am Wasser gelegen, ruhig und für junge Familien ideal. Für die anderen ist es ein Ort der qualvollen Erinnerung. Das neue Wohngebiet in der Rummelsburger Bucht am Spreeufer, gegenüber der Halbinsel Stralau, befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Haftanstalt Rummelsburg. Wo heute zwischen topsanierten früheren Gefängnistrakten zwei mehrgeschossige Neubauten – weiß, geradlinig und mit viel Glas –, Spielstraßen und kleine parzellierte Gärten den friedlichen Eindruck einer ziemlich guten Wohngegend vermitteln, gab es früher nicht viel zu lachen. Gegründet wurde die Anstalt 1879 als Städtisches Arbeitshaus für sogenannte „Korrigenden“, um die Randständigen der Gesellschaft von der Straße zu holen. Von den Nationalsozialisten als Sammelanstalt für „Minderwertige und Asoziale“ geführt, baute man sie schließlich ab 1951 zur Männer-Strafvollzugsanstalt von Ostberlin aus. Ursprünglich für 1.000 Bewohner ausgerichtet, war das Gefängnis zu schlimmsten DDR-Zeiten um das fünffache brutal überbelegt. Politische Häftlinge und Republikflüchtlinge bildeten eine große Anzahl der Insassen, zum Schluss auch Demonstranten von 1989.
1990 wurde die Haftanstalt geschlossen. Für die verfallenden Gebäude gab es zwar einige Pläne, wie die Idee eines „Justizgartens“ mit mehreren Gerichten oder als Standort für Gästehäuser der vergeblich angestrebten Olympischen Spiele 2000. Aber erst ein Großinvestor brachte 2005 die Wende und schuf 143 Wohnungen in den grundsanierten sechs Gefängnisblöcken. Die Fenster wurden vergrößert, die Gitter entfernt und Balkone vorgesetzt. Zusammen mit den Neubauten entstand Berlin Campus. Der Verein „Wir in Rummelsburg (WiR)“ gründete sich, um nachbarschaftliches Leben in das neue Viertel zu bringen. Dann taten sich einige unter ihnen zusammen, weil sie die Geschichte, in der man sprichwörtlich lebt, aufarbeiten wollten. Der Verein „WiR erinnern“ erstellte zusammen mit Historikern und Archivaren Aufsätze zum Thema, eine Broschüre und Schrifttafeln auf dem Areal. Vor einem Jahr wurden drei Gedenkstelen am Vorplatz des Gefängnisses aufgestellt; um den Wortlaut der Texte hatte man lange gerungen. Herausragend ist die professionell gestaltete App, die die Besucher durch die ehemalige Haftanstalt führt. Für Kinder gibt es eine eigene Version, schließlich sind gerade sie es, die jetzt das Bild prägen. Überall begegnen dem Besucher laufende und lachende Jungen und Mädchen, ganze Bollerwagen voll werden zwischen den Häusern entlang gezogen, und aus der Gefängnis-Wäscherei ist die Kita Waschbär geworden. Hier wächst eine neue Generation Berliner heran.
Rummelsburg zeigt, was aus einem einst bedrohlichen Ort werden kann. Anderen Gefängnisarealen aus preußischer und kaiserlicher Zeit steht dieser Weg erst bevor.
Ende des 18. Jahrhunderts gelangte man zur Erkenntnis, dass die bislang üblichen Haftbedingungen nicht mehr den neuen Idealen der Zeit entsprachen. Humanistische Werte ließen sich in der üblen Behandlung der Insassen, der mageren Kost bei harter Arbeit und minimaler Hygiene nur schwer finden. Die überfüllten Räume ohne Trennung zwischen Häftlingen mit leichteren und schwereren Straftaten, Geisteskranken oder Armen verhalfen den Zuchthäusern zum Ruf einer „Schule des Verbrechens“. Der schlechte Einfluss während der Haft führte zu einer hohen Rückfallquote. Vorbilder für die Reform im Strafvollzug kamen aus England und Amerika: Die Missstände bei Kost und Logis wurden beseitigt, die Gruppen voneinander getrennt und vorbildliche hygienische Bedingungen geschaffen. Der Wasser-Abtritt, Gasbeleuchtung und sogar ein Notfall-Klingelzug waren sensationelle Neuerungen. Unterschiedliche Meinungen herrschten über das notwendige Maß an Isolation.
Wegweisend wurde schließlich das pennsylvanische „Eastern State Penitentiary“ von 1829, in dem die Häftlinge 24 Stunden in Einzelzellen verbrachten und dort auch ihrer Arbeit nachgehen mussten. Die Haftanstalt sollte zu einer „Stätte der Besserung“, der Delinquent wieder zu einem nützlichen Mitglied der Gesellschaft werden, und auf religiöse Betreuung wurde großen Wert gelegt. Architektonisch zog man einen strahlenartigen Grundriss heran: Um einen zentralen Turm fächern sich sternförmig die Zellenflügel und Einzelhöfe, damit eine optimale Überwachung ermöglicht wird. Die Baustoffe Zement, Backstein und Eisen waren brand- und ausbruchsicher.
Friedrich Wilhelm IV. höchstselbst studierte den Reform-Gefängnisbau in England und besichtigte Pentonville Prison in London. Es galt bei seiner Eröffnung 1842 als modernstes der Zeit. Der König beschloss das Einzelzellensystem für ganz Preußen. 1849 wurde die erste Anstalt dieser Art im preußischen Moabit bei Berlin, ein Jahr zuvor bereits eine im badischen Bruchsal in Betrieb genommen.
In Preußen und den übrigen deutschen Ländern entstand eine Vielzahl neuer Zellengefängnisse, meist in Klinker ausgeführt, versehen mit moderaten Zierelementen wie Türmchen, Zinnen oder gusseisernen Konsolen als Zitat der englischen Schlossarchitektur und geprägt – natürlich – von der Reihung vergitterter Fenster. Die panoptische Form war für lange Zeit das bevorzugte System im Gefängnisbau, dennoch variierten je nach Strafsystem und Gefängnisart die Grundrisse. Haftanstalten in Kammform wurden ebenso entworfen, wie auch weiterhin bestehende Gebäude, oft aufgelöste Klöster, umgestaltet wurden.
Die Gefängnisreformen der 1840er-Jahre wurden im Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches von 1879 institutionalisiert und schließlich 1885 in den „Grundsätze(n) für den Bau und die Einrichtung von Zellengefängnissen“ des „Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten“ festgelegt.
Heute liegt der Strafvollzug in Deutschland in der Verantwortung der Landesregierungen. Trotz strenger Reglementierung gibt es Unterschiede zwischen Nord und Süd, je nach sozialpädagogischem Ansatz auch innerhalb eines Landes von Anstalt zu Anstalt. Geblieben aber ist beim geschlossenen Vollzug das Prinzip des Freiheitsentzugs: Der Straffällige wird also in Zellen, die juristisch korrekt Hafträume heißen, eingesperrt. Einige der über hundert Jahre alten Bauten sind immer noch in Betrieb, viele aber werden – EU-Normen schreiben mittlerweile größere Hafträume vor – nun durch Neubauten von Justizvollzugsanstalten ersetzt. Es stellt sich die Frage: Was wird aus den oft unter Denkmalschutz stehenden riesigen Bauwerken, die nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck benötigt werden? Gefängnisse sind schwierige Orte, gerade die mit politischer Vergangenheit. Aber nicht aus jedem kann bei aller Achtung der Historie eine Gedenkstätte werden. Wie geht man mit der Zellenstruktur um, die schwierig für eine Nachnutzung, aber wesentlich für das Gefängnis als Zeitzeugnis ist? Wie weit kommen die Denkmalpfleger Umbauplänen entgegen und stimmen zum Beispiel dem Entfernen der gefängnistypischen Details wie den Gittern vor den Fenstern und des seriellen Grundrisses zu?
In Münster etwa weiß man seit Jahren, dass die Justizvollzugsanstalt bald an einen neuen Standort kommen und damit aus dem seit 1984 denkmalgeschützten preußischen Gebäude ausziehen wird.
Es wurde 1848 als „Isolier Strafanstalt zu Münster“ für bis zu 370 Strafgefangene fertiggestellt. Oberbaurat Carl Ferdinand Busse, ein Schüler Karl Friedrich Schinkels, errichtete es nach dem Vorbild der ebenfalls von ihm geplanten Anlage in Moabit. Es ist damit das älteste erhaltene preußische Zellengefängnis, denn das in Moabit von 1849 wurde in den 1950er-Jahren niedergelegt. Der strahlenförmige rote Ziegelbau hat einen zinnenbekrönten Uhrenturm als Mittelbau mit vier radial angeordneten Flügeln. In der Zeit zwischen 1860 und 1895 wurde der Gebäudekomplex mehrfach umgebaut und erweitert. Von den ursprünglich fünf quadratischen Ecktürmen, die als Wärterwohnhäuser dienten, sind noch drei erhalten.
Die LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen und die Stadt Münster sehen die Herausforderung des Gefängnis-Auszugs als Chance und begannen schon sehr früh mit einer Sensibilisierung: Sie versuchen, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Qualität des fast 170-jährigen Bauensembles und damit die Grundlage für eine spätere denkmalgerechte Umnutzung zu schaffen. Eine Fachtagung im Oktober 2014 brachte Denkmalpfleger, Stadtplaner, Wirtschaftsvertreter und Wissenschaftler im Nachdenken über dieses Denkmal zusammen. Die gesamte historische Anlage, Zeugnis der Justiz- und Gesellschafts- wie auch der Medizin- und Hygienegeschichte, ist mitsamt der Gefängnismauer denkmalgeschützt. Beste Innenstadtlage und das Gespür der Münsteraner für historische Bausubstanz versprechen eine interessante Zukunft. Auch hier wird sich, „wenn der Schlüssel auf der anderen Seite steckt“, wie der damalige westfälische Landeskonservator – Mitglied der Wissenschaftlichen Kommission der DSD – Dr. Markus Harzenetter es formulierte, „eine Nachnutzungsschicht darüber legen“.
Die Justizvollzugsanstalt in Naumburg an der Saale befindet sich schon im Zustand der Transformation. Seit 2012 steht die JVA leer – sie ist damit eins von fünf Gefängnissen, das allein in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren geräumt wurde. Mit den Zellentrakten aus der DDR-Zeit wird wohl der größte Teil der Anlage abgerissen werden. Sie befinden sich auf begehrtem Bauland im schönen Bürgergartenviertel. Das Königlich-Preußische Schwurgericht jedoch – fast 100 Jahre Verwaltungsgebäude des Gefängnisses – steht unter Denkmalschutz. Es wurde 1855–59 nach Plänen des Stüler-Schülers Reinhold Persius im Berliner Rundbogenstil errichtet. Mit der Ausschmückung des Treppenhauses wurde der damals in Berlin populäre Künstler Eduard Bendemann beauftragt: Er schuf mit „Der Tod Abels“ ein thematisch naheliegendes Monumentalgemälde. 1999 kehrte es nach einigen Irrwegen wieder an seinen Ort im Schwurgericht zurück. Den Leerstand der Gefängnisgebäude nahm letztes Jahr der Verein Kunst in Naumburg zum Anlass, eine groß angelegte, von Guido Siebert kuratierte Ausstellung um das Gemälde herum zu organisieren und damit den einst verschlossenen Ort zu öffnen. 90 Werke der „Düsseldorfer Malerschule“, der Bendemann angehörte, waren im Schwurgericht zu sehen, darunter auch Arbeiten des berühmtesten Vertreters dieser Kunstrichtung, Wilhelm von Schadow. Kunstgeschichte und Ausstellungsort waren nicht nur durch das Thema an sich verzahnt: Das gut besuchte Kulturereignis befasste sich in einem eigenen Raum auch mit der Geschichte des Gebäudes – und mit seiner Zukunft. Studierende der TU Dresden präsentierten Umnutzungsvorschläge. Favorisiert wird in Naumburg zurzeit die Idee, das Stadttheater auf das ehemalige Gefängnisgelände ziehen zu lassen. Mit dem Schwurgericht und seinem Treppenhaus wäre ihm auf jeden Fall ein imposantes Entree sicher. Wie sich Land und Stadt einigen, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
Kunst im Maßregelvollzug. Diesen Zusammenhang gibt es auch an einem anderen Ort – denkmalpflegerisch gesehen an einem höchst problematischen: Julius Klingebiel, 1939 mit der Diagnose Paranoide Schizophrenie inhaftiert, hatte ab etwa 1951 seine Zelle im „Verwahrungshaus für unsoziale Geisteskranke“ in Göttingen in einen Bilderkosmos verwandelt. Über zehn Jahre lang bemalte er die Wände des neun Quadratmeter großen Raums, detailversessen und mit verwirrenden Motiven. Kunsthistoriker zählen Klingebiel zu einem führenden Vertreter der sogenannten Outsider-Kunst. Die Anerkennung, die Klingebiel zeit seines Lebens nicht zuteil wurde, verwandelt sich jetzt in eine Auseinandersetzung um sein Werk: Zelle 117 befindet sich in einem einst sogenannten Verwahrungsbau aus dem frühen 20. Jahrhundert. Da er nicht in Gesamtheit unter Denkmalschutz gestellt werden konnte, geschah dies 2012 gesondert für den Raum mit den Malereien – dank des Einsatzes einiger engagierter Psychiater. Im Frühjahr dieses Jahres wird das Gebäude als Außenstelle des Landeskrankenhauses geräumt und soll dann vermutlich abgerissen werden.
Was geschieht jetzt, 50 Jahre nach dem Tod Klingebiels, mit der Zelle, die als wichtiges Kunstwerk der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden soll? Eine Translozierung – der Wände im Ganzen oder nur der Farbschichten – in ein Museum oder einen anderen Ausstellungsort wird diskutiert, das Ergebnis ist so offen wie die Meinungen und Interessen verschieden sind.
In der Rummelsburger Bucht in Berlin haben sie diesen Weg schon hinter sich: Das erste Haus des ehemaligen Gefängnisses, das vor dem Verfall gerettet wurde, noch bevor die Stadt Berlin das übrige Areal dem Großinvestor zur privaten Nutzung freigegeben hatte, ist das Krankenhaus der Anstalt. Es wurde 1877–79 als Straf- und Arresthaus des Städtischen Arbeitshauses erbaut. Das Grundraster des gesamten zweigeschossigen Klinkerbaus bilden die zwei mal vier Meter großen Zellen. Fünf Zellen sind seit 2008 zu Hotelzimmern umgestaltet worden. Die Inhaberin Huberta Bettex-von Schenck erzählt, wie sie auf der Suche nach einem Haus in Berlin für ihr Projekt Gemeinschaftliches Leben im Alter mit Gästehaus auf diesen schmucken Bau stieß, wie sie sich sofort für ihn begeisterte und mit seiner Geschichte umzugehen gelernt hat. Sie und ihr Mann bewerkstelligten das Kunststück, ein gleichermaßen freundliches wie auch nachdenklich stimmendes Ambiente zu schaffen. Für die sehr reduzierte Einrichtung suchten sie jedes Detail überlegt aus. Bittere Kargheit wurde zu geschmackvollem Minimalismus, und gerade dadurch werden die originalen Elemente wie die preußischen Kappendecke betont.
„Jeder Schnickschnack ist zu viel. Dafür ist das Thema zu ernst“, sagt Bettex-von Schenck, die in dem Gedenkraum im Keller des Hauses schon manchen ehemaligen Gefangenen hat weinen sehen. „Die Begrenztheit der Räume bleibt, aber es wurden Spiegel angebracht, um die Landschaft ins Zimmer zu holen.“ Früher waren die Fenster halb zugemauert und zudem abgeklebt. Heute fällt der Blick auf den hübschen Garten und die Spree, die hier zum See wird; die Lage des Hauses ist herrlich. Eine Pappelreihe säumt den Uferweg. Die hat Erich Mielke – zusätzlich zur vier Meter hohen Mauer – angeblich höchstpersönlich als Sichtschutz anlegen lassen. Er selbst wurde schließlich zu einem der letzten Inhaftierten dieses Hauses: 1990 saß er zusammen mit Erich Honecker ein. Das „Seehotel“, wie es die Berliner Zunge sarkastisch-spitz zu DDR-Zeiten nannte, ist nun wirklich ein Hotel am See geworden. Die alte Zeit ist vergangen, aber nicht das Erinnern an sie.
Beatrice Härig
Lesen Sie zu diesem Artikel ein Statement von Kurator Guido Siebert zur Ausstellung im ehemaligen Naumburger Gefängnis:
Da der Strafvollzug naturgemäß mit dem Gerichtswesen zusammenhängt, dieser Hinweis in eigener Sache: Auch für justizbezogene oder regionale Förderprojekte können Richter und Staatsanwälte gezielt Geldauflagen der Deutsche Stiftung Denkmalschutz zuweisen. Die Geldbußen von Strafgerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzämtern wirken als Finanzierungsbausteine und helfen bedrohte Baudenkmale zu retten. Übrigens dürfen in bestimmten Verfahren auch Zahlungspflichtige die Stiftung als Empfänger Ihrer Geldauflage vorschlagen.
Fragen zu Geldauflagen beantwortet gerne Annette Röhrig, Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Tel. 0228 90 91-255, geldauflagen@denkmalschutz.de
Literatur
Der Katalog zur
Ausstellung im Naumburger Gefängnis:
Brudermord im Schwurgericht. Naumburg und die Düsseldorfer Malerschule (1819–1918), Hrsg.: Guido Siebert, Michael Imhof Verlag, Petersberg 2015, ISBN 978-3-7319-0181-5, 288 S., 29,95 Euro.
Die Klingebiel-Zelle. Leben und künstlerisches Schaffen eines Psychiatriepatienten. Hrsg.: Andreas Spengler, Manfred Koller, Dirk Hesse. Verlag Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen 2013. ISBN 978-3-525-30043-5, 112 S., 24,99 Euro.
Zur Entwicklung der
Bauform Zellengefängnis im 19. Jahrhundert:
kups.ub.uni-koeln.de/1127/Dissertation von Susanne Braun, Leiterin des
Schulprojekts denkmal aktiv der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Berlin – Rummelsburger Bucht, Hauptstraße 8, 10317 Berlin-Lichtenberg: Für einen Besuch wird ein Rundgang mit der vom Verein „WiR erinnern“ erstellten App unter www.gedenkort-rummelsburg.de sehr empfohlen. Den Rundgang ergänzen Biographien, Zeitzeugen-Videos, Bildergalerien und Vorher-Nachher-Bilder. Es gibt zusätzlich Versionen in Leichter Sprache und für Kinder. Weitere Informationen: www.wir-in-rummelsburg.de
„Das Andere Haus VIII“, Hotel im ehemaligen Arresthaus/Krankenhaus des Rummelsburger Gefängnisses, BerlinCampus, Erich-Müller-Str. 12, 10317 Berlin. Tel 030 55440331. www.dasanderehaus8.de
Julius Klingebiels Kunst geht mit Hilfe einer mobilen, begehbaren Fotoinstallation auf Ausstellungstour. Konkrete Orte und Termine unter www.julius-klingebiel.de
Förderprojekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
Das ehemalige
Gefängnis im niedersächsischen Otterndorf an der Elbemündung ist ein Vertreter der Kleingefängnisse. 1885 war der Klinkerbau mitten in der
Stadt in Nachbarschaft zum Amtsgericht errichtet worden. Seit 1966 stand das
Gebäude leer. Ein privater Käufer ließ ab 2006 das Gebäude aufarbeiten, ohne Struktur und Details anzugreifen. Neue Nutzer sind Führungskräfte aus Politik und Wirtschaft, die hier
in absoluter Ruhe Krisenmanagement lernen können. 2008 wurde das Projekt durch den Denkmalpreis der Niedersächsischen
Sparkassenstiftung ausgezeichnet.
Am Großen Specken 10, 21762
Otterndorf, Tel. 0170 1881652.
Anfragen nach Führungen auf www.gefaengnis-otterndorf.de
Lesen Sie dazu den Artikel in Monumente Online unter
www.monumente-online.de/de/ausgaben/2008/2/manager-in-haft.php#.VpeWgFJcq20
Ebenfalls ein Förderprojekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz: das Burgkloster von 1229 in Lübeck, das in seiner wechselvollen Geschichte von 1896 bis 1962 auch zu einem Gerichtsgebäude mit Untersuchungsgefängnis umgebaut wurde. Nach der Umgestaltung des Komplexes zum Europäischen Hansemuseum sind im Obergeschoss noch ein Gerichtssaal und Zellen erhalten, der ehemalige Gefängnishof ist Teil des Museums. www.hansemuseum.eu
In der Dorfkirche von Behrenhoff haben sich eindrucksvolle Darstellungen des Fegefeuers erhalten.
In den alten Zeiten der Frachtsegler musste die gesamte Habe des Seemanns in eine hölzerne Kiste passen. Manchmal liebevoll bemalt, war sie das einzige persönliche Stück, das ihn auf seinen Reisen über die Weltmeere begleitete.
Otto Bartning gehört zu den bedeutendsten Architekten des 20. Jahrhunderts. Wegweisend sind seine Raumschöpfungen im Bereich des protestantischen Kirchenbaus.
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