Interview mit der Stadtkonservatorin Dr. Renate Kaymer

Die Kölner Galopprennbahn

MO: Seit 1897 finden im Weidenpescher Park Pferderennen statt. In mancher Kölner Familie ist es seit Generationen Tradition, zum Rennen zu gehen. Die in Eisenkonstruktion errichteten Tribünen sowie die in Fachwerk ausgeführten Nutzbauten vermitteln zusammen mit der großen Grünanlage ein lebendiges Bild der städtischen Sportgeschichte. Welche Bedeutung hat die Anlage der Kölner Galopprennbahn als Bau- und Kulturdenkmal?

Dr. Renate Kaymer: Die Kölner Galopprennbahn Weidenpesch spiegelt als Gesamtensemble einen wesentlichen Teil der großstädtischen Entwicklung in der Gründerzeit wieder. Sie ist ein repräsentatives Symbol der gehobenen Gesellschaft dieser Epoche, einerseits in unmittelbarer Nähe zur urbanen Struktur errichtet und andererseits in einen großen Grünzug eingebettet. Die unterschiedlichen Bestandteile der Anlage wie etwa die Tribüne, das Casino oder die Pavillons sind ein gebauter Ausdruck der besonderen Ästhetik dieser facettenreichen Stilepoche. Neben ihrem kunsthistorischen Wert ist die traditionsreiche Galopprennbahn auch kulturpolitisch von entscheidender Bedeutung. Denn es handelt sich um die einzige Anlage in Köln und gleichzeitig um die einzige im Rheinland noch erhaltene Sportanlage des Architekten Otto March (1845-1913), nach dessen Plänen beispielsweise auch das Deutsche Stadion - Vorläufer des heutigen Berliner Olympiastadions - errichtet wurde.

Das gesamte Areal der Kölner Galopprennbahn wurde bereits im Jahr 1983 unter Denkmalschutz gestellt, was verdeutlicht, dass man sich in Köln schon sehr früh mit der bau- und kulturhistorischen Bedeutung dieses Ensembles auseinandergesetzt hat.

MO: Bei einer Routineuntersuchung wurde festgestellt, dass die Haupttribüne der Kölner Galopprennbahn erhebliche Schäden aufweist und nicht mehr genutzt werden kann. Wie wichtig ist der Erhalt der Gesamtanlage für die Stadt?

Die Bänke auf der Haupttribüne sind für die Besucher der Galopprennen gesperrt. 
© Roland Rossner
Die Bänke auf der Haupttribüne sind für die Besucher der Galopprennen gesperrt.

Dr. Renate Kaymer: Wie bereits erwähnt, ist die Kölner Galopprennbahn ein Objekt von besonderer kulturhistorischer Bedeutung. Die Wichtigkeit des Denkmals für die Stadt Köln verpflichtet jeden Eigentümer, es zu erhalten. Da es sich um eine Gesamtanlage handelt, ist jeder Einzelbestandteil - und damit auch die Haupttribüne - wesentlich für das Ganze und damit unverzichtbar. Die Stadt Köln ist nicht Eigentümerin dieses Ensembles. Als Sonderordnungsbehörde kommt ihr jedoch die gesetzliche Verpflichtung zu, die Haupttribüne vor dem Verfall zu schützen.

MO: Welche Auflagen muss der Kölner Renn-Verein als Eigentümer der historischen Bauten erfüllen?

Dr. Renate Kaymer: Generell obliegt dem Eigentümer die Verpflichtung zur Erhaltung des Denkmals. Sämtliche baulichen Veränderungen müssen in jedem Fall mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden, damit diese eine Erlaubnis auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes erteilen kann.

MO: Darf die Stadt bzw. die Denkmalbehörde den Renn-Verein als Eigentümer zur denkmalgerechten Instandsetzung der Anlage verpflichten?

Dr. Renate Kaymer: Sie darf nicht nur, sondern das Denkmalschutzgesetz setzt dies so fest und zwar für jedes Denkmal.

MO: Welche Maßnahmen sollte die Denkmalbehörde ergreifen, um die Instandsetzung gegenüber dem Eigentümer durchzusetzen?

Dr. Renate Kaymer: Hier kann ein ordnungsbehördliches Verfahren bis hin zur Ersatzvornahme greifen. Falls also der Eigentümer der behördlichen Aufforderung nicht nachkommt, droht ihm die sogenannte Ersatzvornahme. Die Stadt würde dann auf Kosten des Eigentümers alle notwendigen Arbeiten am Denkmal vornehmen lassen. Diese Möglichkeit ist allerdings der letzte Rettungsanker und stellt damit auch eine absolute Ausnahmesituation dar. Im Vorfeld wird stets das gemeinsame Gespräch gesucht und geführt, um die optimale Lösung für das Denkmal zu finden. Im Regelfall führt dies auch zum Erfolg.

MO: Welche Kompromisse muss die Stadt zugunsten der Erhaltung des Objektes eingehen?

Dr. Renate Kaymer: Die Unterschutzstellung eines Denkmals zielt in erster Linie darauf ab, sein wesentliches Erscheinungsbild zu erhalten. Auf dieser Basis werden stets im gemeinsamen Dialog Entwicklungsmöglichkeiten für ein Objekt gesucht und gefunden. Zwingender Ausgangspunkt ist jedoch immer, dass sein Erscheinungsbild nicht negativ belastet wird.

Zur Person:
Dr. Renate Kaymer, Jahrgang 1957, promovierte nach ihrem Studium der Architektur im Fachbereich der Stadtbaugeschichte an der RWTH Aachen. 1986-2006 war sie Leiterin des Entwicklungs- und Planungsamtes der Stadt Stolberg/Rhld. und ist seither Stadtkonservatorin in Köln.

Das Interview führte Julia Ricker

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