Februar 2015

Interview mit Professor Gottfried Kiesow

"Gut genutzt ist halb bewahrt!"

Worauf kommt es bei der Nutzung eines alten Gebäudes an?

Am Anfang aller Überlegungen steht für den Denkmalpfleger die Frage nach der "Verträglichkeit" der Nutzung. In Krakau lernte ich 1973 von meinen polnischen Kollegen diesen Begriff kennen, der den Kern des Problems bei der Umnutzung von Baudenkmalen trifft. Leider werden den historischen Bauten Nutzungen häufig übergestülpt und die Bausubstanz den gewählten Funktionen gewaltsam angepasst, wodurch viel Erhaltenswertes zerstört wird. Richtiger ist es zu prüfen, welche Art von Verwendungszweck dem Ziel der Erhaltung des Baudenkmals am besten dient. Dabei darf natürlich die wirtschaftliche Seite nicht zu kurz kommen, denn Architektur muss grundsätzlich so genutzt werden, dass die Erträge zur laufenden baulichen Unterhaltung ausreichen - anderenfalls beginnt erneut der Verfall, der mit hohen Kosten und größerem Substanzverlust bezahlt werden muss. Zu den größten Irrtümern gehört nämlich, dass bei durchgreifend sanierten Bauten lange Zeit keine Baupflegearbeiten anstünden. Dieser Fehlschluss führt häufig auch zu übergründlichem Vorgehen. Die falsche Zielsetzung ist vor allem bei Bauten im öffentlichen Besitz verwirklicht worden. Hölzerne Balkendecken wurden durch solche aus Beton ersetzt oder ganze Dachstühle ausgewechselt, nur weil einige Sparren am Auflager abgefault waren. Bei Fachwerkwänden wurden die Lehmstakungen durch Ausfachungen mit großformatigen Betonsteinen ausgewechselt oder insgesamt mit massiven Mauern hinterfangen, wodurch nicht nur die originale historische Bausubstanz stark reduziert und hohe Baukosten produziert, sondern es auch zu neuen bauphysikalischen Schäden gekommen ist. Behutsames Vorgehen unter weitgehender Schonung des Vorhandenen ist sowohl der Wirtschaftlichkeit wegen als auch aus Sicht der Denkmalpflege dringend anzuraten. Aus diesen Gründen sind private Hauseigentümer und in der Denkmalpflege erfahrene Architekten und ebensolche Handwerker besonders willkommene Partner für die Denkmalpflege. 

Ist es vertretbar, ein Denkmal zu entkernen, wenn es sonst abgerissen würde, weil sich kein Nutzer findet? Der Denkmalwert wird entscheidend gemindert, wenn nur noch die nackte Raumhülle existiert. Geht der Innenraum durch Einziehen von Zwischenwänden oder Zwischendecken verloren, bleiben nur noch die Außenarchitektur und die städtebauliche Stellung, zum Beispiel eines Bürgerhauses oder einer Kirche im Ortsbild, als letzte Alternative zum endgültigen Verlust. Wo sich noch keine sinnvollen Umnutzungen für Baudenkmale aufgetan haben, sollte man provisorische Lösungen anstreben. Lässt auch der Wohlstand für breite Bevölkerungsschichten in den östlichen Bundesländern noch auf sich warten, werden Kirchen, Schlösser, Gutshäuser und Industriedenkmale eines Tages nicht mehr allein als finanzielle Belastung empfunden werden. Man muss nicht alle aus einem Jahrhundert der Kriege, der Wirtschaftskrisen und der Teilung herrührenden Probleme in einer Generation lösen wollen - darf aber auch nicht zulassen, dass unersetzliche Denkmale der Kunst und Geschichte geopfert werden. Wie man ein altes Wohnhaus heute nutzt, kann man sich leicht vorstellen. Welche Möglichkeiten gibt es aber für Schlösser und Burgen? Häufigste Vorschläge für eine neue Nutzung alter Herrenhäuser sind: Hotel oder Museum. Dabei wird vergessen, dass es zum einen schon viele Hotels gibt, zum anderen die Lage in der Region und zu den Autobahnanschlüssen und den Bahnstationen ganz entscheidend ist. Nur bei einer durchschnittlichen Belegung von mehr als 60% kann ein Hotel gewinnbringend geführt werden. Zu bedenken ist auch, dass der Ausbau zu einem Schlosshotel oft stärkste Eingriffe in die Bausubstanz erfordert - man denke nur an Fahrstühle und die vielen Bäder und Heizungen der Gästezimmer. Dazu kommen die besonders hohen Anforderungen der Bauaufsicht an Brandsicherheit, Fluchtwege über rauchsichere Treppenhäuser oder maximal zulässige Belastungen von Balkendecken. Vor allem aber erlaubt nicht jedes Schloss oder Gutshaus eine Umwandlung zum Hotel, denn diese hängt wesentlich vom historischen Grundriss ab. Daher fordert jedes Schloss eine individuelle und einfühlsame Lösung. Manchmal kommt nur eine repräsentative Nutzung für Empfänge, Festessen, Hochzeiten, kleinere Tagungen oder als Museum in Frage. Bei jeder Art von kultureller Nutzung muss man bedenken, dass sie Personal- und Sachkosten zur Folge hat, die kaum aus den Einnahmen aufgebracht werden können. Es handelt sich fast immer um Zuschussunternehmen, vor allem, wenn man die Kosten der laufenden Bauunterhaltung einrechnet.

Wie sieht es bei den Kirchen aus?
Kulturelle Funktionen kommen auch für Kirchen in Betracht, die nicht mehr gottesdienstlich genutzt werden oder durch den Rückgang der Gemeinden aufgegeben werden. Auch im Westen nimmt diese Entwicklung gegenwärtig zu. Im Osten hat dieser Prozess durch den Atheismus des DDR-Regimes schon vor fünfzig Jahren eingesetzt und zum Verfall oder zum Abbruch vieler Kirchen geführt. Die Denkmalpflege musste sich dort frühzeitig dem Thema der Umnutzung von Kirchen zuwenden und hat dabei beispielhafte Lösungen gefunden. Dazu zählen etwa die Verwendung der Mönchskirche in Jüterbog als Stadtbibliothek oder der Marienkirche in Mühlhausen als Kulturhalle. In beiden Fällen blieb die Außen- und Innenarchitektur unangetastet, sogar die kirchliche Ausstattung ist zum Teil erhalten; diese Kirchen könnten jederzeit ohne substanzschädigende Rückbaumaßnahmen in Stätten des Gottesdienstes verwandelt werden. Die gottesdienstliche Nutzung ist für den Denkmalpfleger die ideale, wird aber auch dort in Zukunft nicht aufrechtzuerhalten sein, wo eine lebendige Gemeinde existiert, die ohne Zuschüsse von anderen die Bauunterhaltung aufbringen muss. Je stärker aber die gesamte Gesellschaft zur Unterhaltung der historischen Kirchen herangezogen wird, um so häufiger müssen sich Gemeinden zur öffentlichen Nutzung entschließen. Das beginnt bereits bei der Öffnung der Kirchen für den Bildungstourismus. Auch dort, wo derzeit kein Gottesdienst stattfindet, kann und soll man die Innenausstattung an ihrem angestammten Ort belassen und dennoch den Raum zum Beispiel als kulturelle Stadthalle nutzen. Insgesamt gilt es, die Würde eines Sakralbaus zu bewahren.

Die Nutzung ist eine zentrale Frage der Denkmalpflege. War das schon immer so?
Nutzungsfragen für funktionslos gewordene historische Bauten haben die Denkmalpflege neben vielen anderen Themen sicher schon seit Anbeginn beschäftigt. Zum drängenden Problem wurde die Nutzung von Baudenkmalen aber erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Nun, im 21. Jahrhundert, verschlechtert sich die Situation noch einmal, und zwar durch den Rückgang der Bevölkerung und durch die sich daraus ergebende Tatsache, dass es in Deutschland generell zu viel statt wie bisher zu wenig Bausubstanz gibt. Es besteht kaum noch zusätzlicher Bedarf an Wohnungen, Büros, Verwaltungsräumen oder Kultureinrichtungen. Besonders kritisch wirkt sich dies in den östlichen Bundesländern aus, die stärker unter dem Bevölkerungsschwund zu leiden haben.

Wie sehen Sie die künftige Entwicklung?
Bund und Länder müssen ihre Förderungsrichtlinien auf die Stärkung der Innenstädte ausrichten, statt wie bisher die Zersiedlung des Umfeldes durch die Gewährung der Eigenheimzulage zu fördern. In fast allen historischen Innenstadtgebieten der rund 130 von Bund und Ländern im Rahmen der Städtebauförderung finanziell bedachten Städte der östlichen Länder fehlen Menschen, stehen Wohnungen, Geschäfte und Industrieanlagen leer. Mit attraktiven Anreizen gilt es, die Familien in die Städte zurückzuholen, wie zum Beispiel mit dem in Stralsund entwickelten Konzept des genossenschaftlichen Teileigentums, durch das auch Menschen mit geringerem Einkommen Wohnungseigentum erwerben können.

Wo kann man sich informieren?
Es gibt inzwischen mehrere Fortbildungseinrichtungen für Handwerker und Architekten in der Denkmalpflege. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat darüber hinaus eine DenkmalAkademie in Schloss Romrod bei Alsfeld in Hessen eingerichtet. Hier haben Eigentümer, Pfarrer oder Küster sowie Angehörige staatlicher und kommunaler Liegenschaftsämter und Finanzverwaltungen, Mitglieder von Bauausschüssen oder Kirchenvorständen die Möglichkeit, sich umfassend über die richtige Umnutzung und eine sowohl wirtschaftlich als auch denkmalpflegerisch angemessene Sanierung eines Baudenkmals zu informieren.

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