In der Nacht zum 28. Februar 1933 schlugen Flammen in den Himmel über Berlin: Unbekannte hatten im Reichstag Feuer gelegt. Hitler sprach sofort von einem kommunistischen Komplott und läutete mit der Reichstagsbrandverordnung das Ende der Demokratie ein. Die Gegenseite unterstellte ihrerseits eine Verschwörung Görings. Nun sollten am Leipziger Reichsgericht die Hintergründe geklärt werden: Im Herbst 1933 fand dort der Reichstagsbrandprozess statt, der sich über mehrere Monate hinzog. Die Verdächtigten Georgi Dimitroff, Mitbegründer der bulgarischen KP, und Ernst Torgler mussten schließlich freigesprochen werden; der holländische Kommunist Marinus van der Lubbe wurde als Alleintäter zum Tode verurteilt. Diese Verhandlung wird wohl eine der spektakulärsten bleiben, die man mit dem imposanten Reichsgerichtsgebäude am heutigen Simsonplatz in Leipzig verbindet - auch wenn die Geschichte des Hauses als Gerichtsstätte weiter geht: 2002 ist das Bundesverwaltungsgericht, das seinen Sitz zuvor in Berlin hatte, hier eingezogen.
Einschüchtern war Absicht
Das ehemalige Leipziger Reichsgericht
Es war eine lange Entwicklung von der mittelalterlichen Gerichtslinde zum Justizpalast, an der sich auch der Wandel der Rechtsprechung ablesen lässt. Waren die Gerichtssäle im ausgehenden Mittelalter und in der frühen Neuzeit meist dem Rathaus angegliedert, wurden in Deutschland erst im 19. Jahrhundert repräsentative Gerichtsgebäude errichtet. Mit der Überwindung des Absolutismus und dem Erstarken des liberalen Bürgertums konnte sich der moderne Rechtsstaat entwickeln. Wichtigstes Indiz für den Umbruch war die Gewaltenteilung, die in Deutschland allerdings erst in der Weimarer Verfassung verankert wurde. Nach der Reichsgründung 1871 kam es zu einer Neuordnung der Gerichtsverfassung: Acht Jahre später traten die Reichsjustizgesetze in Kraft. In den großen Städten wurden nun repräsentative Gerichtsgebäude errichtet, denn das neue liberale Verfahrensrecht schloss die Öffentlichkeit mit ein und verlangte entsprechende Räumlichkeiten mit geräumigen Sitzungssälen und Wartehallen. Als Vorbild galt der 1860-1883 von Joseph Poelart in Brüssel errichtete Justizpalast: das größte Gebäude des 19. Jahrhunderts in Europa. Dass so gewaltige Architektur einschüchternd wirkt, war durchaus beabsichtigt.
1879 wurde in Leipzig - zunächst im Gebäude des Reichsoberhandelsgerichtes - das Reichsgericht als oberster deutscher Gerichtshof eröffnet, der vor allem als Revisionsinstanz fungierte. Gegen Berlin als Standort hatte nicht nur die föderalistische Struktur des Staates gesprochen, sondern vor allem das Bedürfnis, die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der Reichsregierung zu bekunden. 1884 schrieb man einen Wettbewerb für den Neubau des "Reichsgerichtshauses" aus, das neben den Sitzungssälen auch eine große Wartehalle, eine Dienstwohnung für den Gerichtspräsidenten samt Festsaal sowie eine Bibliothek beherbergen sollte. Als Sieger gingen Ludwig Hoffmann, der spätere Berliner Stadtbaurat, und Peter Dybwad hervor. Hoffmann musste den Entwurf allerdings überarbeiten. Vor allem veränderte er den oberen Abschluss zugunsten der zentralen Kuppel, denn man wünschte sich für den Neorenaissancebau ein Mehr an Monumentalität. Am 26. Oktober 1895 konnte schließlich die Einweihung gefeiert werden. Das Reichsgericht war also fast zeitgleich mit dem Berliner Reichstagsgebäude von Paul Wallot entstanden - die Ähnlichkeiten zwischen den beiden wichtigsten wilhelminischen Staatsbauten sind unverkennbar.












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