Oktober 2005

Interview mit Dieter Offenhäußer

Vielfalt der Kulturen

MO: Vor wenigen Wochen ist der Limes zum Welterbe ernannt worden. Damit ist Deutschland mit 31 Stätten in der Welterbeliste vertreten. Welche Auflagen und Pflichten entstehen konkret, wenn eine Kultur- oder Naturstätte zum Welterbe geadelt wird - und gibt es auch finanzielle Förderungen?

MO: Vor wenigen Wochen ist der Limes zum Welterbe ernannt worden. Damit ist Deutschland mit 31 Stätten in der Welterbeliste vertreten. Welche Auflagen und Pflichten entstehen konkret, wenn eine Kultur- oder Naturstätte zum Welterbe geadelt wird - und gibt es auch finanzielle Förderungen?

Dieter Offenhäußer:  Grundlage für den Eintrag in die Liste des UNESCO-Welterbes ist das völkerrechtlich verbindliche zwischenstaatliche "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt". Danach verpflichtet sich der jeweils zuständige Unterzeichnerstaat gegenüber der Völkergemeinschaft, die Welterbestätte zu schützen und auch für zukünftige Generationen möglichst authentisch zu erhalten. Die für die Stätte Verantwortlichen müssen unter anderem eine Schutzzone ausweisen, regelmäßig über den Zustand des Welterbes berichten, bei Bauvorhaben und allen anderen Eingriffen, die das Welterbe in seinem Wert beeinträchtigen könnten, mit dem Welterbekomitee und dem Welterbezentrum der UNESCO kooperieren - bei Bauvorhaben schon im Planungsstadium. In den Richtlinien zur Durchführung des Übereinkommens, den so genannten "operational guidelines", sind all diese Verpflichtungen genau aufgeführt.

Der Eintrag in die berühmte Liste des UNESCO-Welterbes bedeutet aber nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Ehre. Mit dem Eintrag wird die Welterbestätte zum ideellen Besitz der gesamten Menschheit, ihr außerordentlicher universeller Wert wird von der Völkergemeinschaft offiziell anerkannt. Sie befindet sich fortan in einer Gesellschaft zusammen mit dem Tadsch Mahal, der Chinesischen Mauer, den Pyramiden von Gizeh, der Akropolis, den Galapagos-Inseln und vielen anderen beeindruckenden Zeugnissen unserer eigenen Kultur und fremder Kulturen. Die Liste ist also vorrangig ein Instrument der Völkerverständigung, die Aufnahme darin ist in der Regel nicht mit finanziellen Zuwendungen seitens der UNESCO verbunden. Der Welterbefonds mit jährlich etwa zwei Millionen US-Dollar kommt nur ärmeren Staaten zugute. Das UNESCO-Label ist aber auch in den reicheren Ländern eine Trumpfkarte, die bei der Bewilligung von Zuschüssen zum Beispiel für Erhaltungsmaßnahmen durchaus stechen kann - ganz abgesehen vom touristischen Marktwert der UNESCO-Auszeichnung, der sich ja auch finanziell niederschlägt.

MO: Seit 1972 haben 180 Staaten das "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" unterzeichnet. Heute stehen weltweit mehr als 800 Denkmale auf der Liste, jährlich kommen zwanzig bis dreißig neue dazu. Kritiker sprechen von einer "Inflation" der Welterbestätten. Wird die Einzigartigkeit der Stätten durch die Vielzahl nicht langsam relativiert?

Dieter Offenhäußer:  Diese Gefahr besteht durchaus, ist aber das kleinere Übel. Die Liste des Welterbes ist nach wie vor eine faszinierende Landkarte der kulturellen Unterschiede, der historischen und regionalen Eigenheiten, der geistigen und physischen Schöpferkraft der Menschheit, kurzum: eine Landkarte der Vielfalt der Kulturen und der Schönheit und Einzigartigkeit dieses Planeten. Wenn es über 6.000 Sprachen weltweit gibt, dann sind 800 Welterbestätten noch keine Zahl, die mich erschreckt. Sie verdeutlicht eher den Erfolg der Welterbeliste.

Ein größeres Problem sehe ich in den Ungleichgewichten auf der Liste: Es gibt proportional mehr Welterbestätten in Europa als im Rest der Welt, und es gibt auch überproportional viele historische Stadtzentren und christliche Baudenkmäler. Statt die Vielfalt der Kulturen und ihrer Ausdrucksformen weltweit zu repräsentieren, spiegelt die Liste sowohl in der geographischen Verbreitung als auch im Hinblick auf die vertretenen Typen eher unsere westliche Kultur, die sich nun eben stärker in historischen Monumenten manifestiert. Dem versucht die UNESCO mit verschiedenen Mitteln - unter anderem auch mit einem neuen Programm zum Schutz des immateriellen Erbes - entgegenzusteuern.

MO: Im Juli 2004 wurde der Kölner Dom wegen geplanter Hochhausbauten auf die sogenannte "Rote Liste" gesetzt. Für viele Menschen ist es schwer verständlich, warum die UNESCO im Bau von Hochhäusern auf der anderen Seite des Rheins eine Beeinträchtigung sieht. Wie begründet die UNESCO ihre Position und wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein?

Dieter Offenhäußer:  Dies ist ein sehr komplexes und schon ausgiebig diskutiertes Thema. Deshalb dazu nur einige kurze Bemerkungen: Der Eintrag in die Liste ist freiwillig und erfolgt auf Antrag des Unterzeichnerstaates, nicht der UNESCO. Die in dem völkerrechtlichen Übereinkommen niedergelegten Regeln gelten auch für Köln, also unter anderem auch, dass Baumaßnahmen im Planungsstadium mit dem Welterbekomitee der UNESCO abgesprochen werden müssen. Darauf musste man die Verantwortlichen in Köln erst aufmerksam machen. Eines von den geplanten Hochhäusern war zu diesem Zeitpunkt schon fast fertig.

Zu den Regeln gehört auch ein Schutzkonzept, das horizontal wie vertikal ein Gebäude wie den Dom davor bewahrt, dass es seine das Stadtbild prägende und weltweit geschätzte Wirkung verliert. Welterbestätten sollen ja nicht aus ihrem Kontext gelöst und musealisiert werden. Ihre Umgebung gehört ebenso zur Integrität wie die bauliche Substanz, die ja in Köln dank der Dombaumeisterin eine ganz besondere und ebenfalls weltweit anerkannte Pflege erfährt. Durch die geplanten Hochhäuser sah das Welterbekomitee die so genannte visuelle Integrität des Domes als gefährdet an. Es müsste jedem Kölner eigentlich bewusst sein, was das bedeutet: sie tragen den Dom ja unter anderem auch deshalb im Herzen, weil sie ihn von morgens bis abends in ihrer Nähe wissen, weil sie ihn bei Bedarf immer sehen können, egal aus welcher Richtung sie kommen oder wo sie sich gerade im Stadtgebiet aufhalten. Der berühmte "Domblick" wertet in Köln aber auch materiell jede Immobilie auf.

Die UNESCO ist nicht grundsätzlich gegen Hochhäuser - der Kölner Dom selber ist ja ein Hochhaus. Aber sie stellt hohe Erwartungen an Hochhäuser. Sie dürfen den Wert einer Welterbestätte nicht mindern. Es geht also in Köln um ein intelligentes Konzept für eine 2.000 Jahre alte Stadt mit einem einzigen prägenden und bislang alles dominierenden Gebäude. Was die Stadt Köln dazu bislang vorgelegt hat - unter anderem ein paar Sätze in einem Bericht vom Januar 2005 an das Welterbekomitee - konnte die internationalen Experten und das Welterbekomitee nicht überzeugen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kölner Reaktionen auf die Anforderungen der UNESCO eine schon jetzt einzigartige Sammlung von Peinlichkeiten sind - mit zum Teil fremdenfeindlichen Untertönen. Dennoch halte ich angesichts der auch vom Auswärtigen Amt und von der Bundesregierung erkannten Relevanz der Vorgänge eine einvernehmliche Lösung immer noch für wahrscheinlicher als einen Austritt Kölns aus den Vereinten Nationen.

MO: Gibt es auch in anderen Ländern diese Problematik oder hat man es dort mit anderen Gefahren für Welterbestätten zu tun?

Dieter Offenhäußer:  Auch in anderen Ländern gibt es diese Problematik: In Wien hat man Hochhausplanungen komplett zurückgezogen und neu konzipiert, nachdem die UNESCO mit der "Roten Liste" gedroht hat. In Ägypten wurde eine Autobahn bis direkt an den Fuß der Pyramiden durch Intervention der UNESCO verhindert. Auch in Potsdam wurden Baumaßnahmen geändert. Dennoch ist der Fall Köln einzigartig: Es ist die einzige Welterbestätte in Europa, die auf der so genannten "Roten Liste" des gefährdeten Welterbes steht. Ansonsten finden sich dort eher Stätten, die durch Krieg, Bürgerkrieg oder Naturkatastrophen geschädigt wurden. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich das Welterbekomitee in Zukunft vermehrt mit Gefährdungen durch Baumaßnahmen auseinandersetzen muss. In London droht derzeit ein ähnliches Szenario wie in Köln.

MO: Es sind laut Konvention außergewöhnliche kulturelle Zeugnisse und einzigartige Naturlandschaften, die als Welterbe der Menschheit geschützt werden sollen. Doch Kriterien verändern sich im Laufe der Zeit. Macht sich das bei der Auswahl der Natur- und Kulturdenkmäler für die Welterbeliste bemerkbar? Sind die Ziele der Konvention von 1972 die gleichen geblieben?

Dieter Offenhäußer:  Die Ziele der Konvention sind die gleichen geblieben, auch die Kriterien. Was sich geändert hat und in Zukunft noch stärker ändern wird, ist die Strenge des Welterbekomitees bei der Beachtung der Ziele und der Kriterien. Das Komitee wird konsequenter darauf achten, dass die völkerverbindenden Ziele bei der Verleihung des Welterbestatus deutlich werden. In Zukunft wird es also mehr grenzüberschreitende Welterbestätten geben, vorrangig auch neue Welterbestätten aus bislang unterrepräsentierten Ländern und Typen von Welterbestätten, die bislang ebenfalls unterrepräsentiert sind wie Kulturlandschaften und Industriedenkmäler.

Das Komitee wird aber in Zukunft sicherlich gerade auch in den reicheren Ländern noch konsequenter darauf achten, dass städtebauliche Maßnahmen die Welterbestätten nicht gefährden. Es hat sich im Falle des Kölner Doms deutlich geäußert, dass es auch nicht vor der letzten Konsequenz zurückschreckt: der gänzlichen Streichung von der Liste. Es wäre mehr als peinlich, wenn dies ausgerechnet in einem Land geschähe, das sich bislang als weltweit vorbildlich im Denkmalschutz wähnte und mit großem Eifer jährlich neue Anträge für die Welterbeliste einbringt. Um den Imageschaden, den Köln sich und Deutschland schon jetzt angetan hat, zu verspüren, genügt es, die Presse jenseits der Stadt- und der Landesgrenzen zu lesen.

Kopfgrafiken: Kölner Dom (links, Foto: ML Preiss), der archäologische Park des Limeskastells von Rainau-Buch, Baden-Württemberg. (rechts, Foto: Landesamt für Denkmalpflege, O. Braasch)

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